Unsere Fahrschülerunfallversicherung

Das Sicherheits-Extra für unsere Kunden.
Im Fahrunterricht, bei der technischen Einweisung, beim Hantieren mit dem Motorrad oder mit dem Anhänger kann einer ungeübten Person etwas passieren. Keine Sorge, das ist eher selten. In aller Regel ist ein Unfall nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen.

In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht.
Die Fahrschüler bleiben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen. Die Fahrschüler-Unfallversicherung sichert unsere Fahrschüler vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während des theoretischen und praktischen Unterrichts ab.

Ohne zusätzliche Kosten!
 
Übrigens:
Die Leistung der Fahrschüler-Unfallversicherung erfolgt immer unabhängig bzw. zusätzlich zu möglichen anderen Ansprüchen.