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Der Erwerb der Klasse BF setzt eine Begleitperson voraus die
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| 1. |
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das 30. Lebensjahr vollendet hat,
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mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen
oder EU/EWR-Fahrerlaubnis ist, die während des Begleitens
mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten
Personen auf Verlangen auszuhändigen ist und die
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| 3. |
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zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach
Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei
Punkten belastet ist.
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Der Erwerb der Klasse BF setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus und
beinhaltet die Klasse M, S und L.
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