Der Ausbildungsablauf zum Führerschein

An dieser Stelle erhältst Du einen beispielhaften Überblick über den Ablauf zum Erwerb eines Führerscheins. Der Ablauf lässt sich in 5 Schritte gliedern. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Mit dem nachfolgendem Video zeigen wir Dir, mit welchen Hilfsmitteln wir Dich an Dein Ziel bringen:

1. Antrag auf Erteilung des Führerscheins nach erfolgter Anmeldung

Nach Anmeldung in unserer Fahrschule erhältst Du ein Antragsformular zur Erteilung der Fahrerlaubnis.

Diesen Antrag füllst Du zu Hause aus und reichst ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde ein. Wir unterstützen Dich gern bei Deinen behördlichen Fragen. Solltest Du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild

Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine Gebühr.

2. Theoretische Ausbildung

Der Theorieunterricht ist in Themen zu 90 Minuten aufgeteilt. Jedes Thema ist in sich abgeschlossen, sodass mit einem beliebigen Thema begonnen werden kann. Für den Führerscheinersterwerb müssen 12 Themen Grundwissen besucht werden. Besitzt Du bereits eine Fahrerlaubnis, werden nur 6 Themen benötigt. Hinzu kommt das spezifische Wissen für die Klassen B, BF 17, AM mit 2 Themen und für die Klassen A1, A2 und A mit 4 Themen.

Wo finde ich die Termine und Zeiten?
Eine Terminübersicht findest Du unter dem Punkt Seminare & Kurse oder unter Ferienkurse / Intensivkurse.
Die aktuellen Zeiten findest Du zusammengefasst unter Aktuelles oder in unserem Google Kalender.

Begleitend zum Theorieunterricht erhältst Du bei uns immer das aktuelle Lehrmaterial. Wir haben Lehrmaterial in Papierform oder das Onlineprogramm „Fahren Lernen Max“, das Du überall dort nutzen kannst, wo Du einen Internetzugang hast (auch als App erhältlich).
Erfahre mehr zum Onlineprogramm „Fahren Lernen Max“ unter www.fahren-lernen.de oder besuche uns in der Fahrschule Welling in Magdeburg. Hier richten wir Deinen persönlichen Zugang ein!
Der Theorieunterricht hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, d. h., dass Du ab Beendigung des letzten Themas 2 Jahre Zeit hast, die theoretische Prüfung abzulegen.

3. Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Das Mindestalter erfährst Du unter dem Punkt Ausbildung bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen.
Die Genehmigung des Fahrerlaubnisantrages entspricht der Prüfgenehmigung und Du erhältst eine Bewerbernummer, die Dich eindeutig identifiziert. Die erteilte Prüfgenehmigung ist ein Jahr gültig. Um die theoretische Prüfung ablegen zu können, muss die dafür anfallende Gebühr direkt an die DEKRA unter Angabe Deiner Bewerbernummer überwiesen werden (die Überweisungsdaten erhältst Du in unserer Fahrschule). Ab dem Datum der Überweisung dauert es 10 Tage, bis Du Deine theoretische Prüfung bei der DEKRA ablegen kannst.
Die Öffnungszeiten erfährst Du hier.
Solltest Du die theoretische Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, kann sie erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen erneut abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muss in dem Fall erneut an die DEKRA überwiesen werden.

4. Praktische Ausbildung

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Wir empfehlen Dir jedoch, pro Termin 2 Fahrstunden zu absolvieren, d. h. 90 Minuten am Stück zu fahren. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Es gibt Übungs- und Sonderfahrten. Bei letzteren ist die zu absolvierende Anzahl gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Sonderfahrten absolviert werden müssen, erfährst Du unter dem Punkt Ausbildung bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen.

5. Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Das Mindestalter erfährst Du unter dem Punkt Ausbildung bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen.
Um die praktische Prüfung ablegen zu können, muss die dafür anfallende Gebühr direkt an die DEKRA unter Angabe Deiner Bewerbernummer überwiesen werden (gleiche Überweisungsdaten wie bei der Theorieprüfung, die Du auch in unserer Fahrschule erhältst). Ab dem Datum der Überweisung dauert es 10 Tage, bis Du Deine praktische Prüfung bei der DEKRA ablegen kannst.
Die praktische Prüfung beginnt auf dem Gelände der DEKRA. Die Dauer beträgt 55 Minuten. Ausgenommen davon sind die Klassen A, A1 und A2, hier beträgt die Prüfungsdauer 70 Minuten. Die Prüfungsstrecke wird vom Prüfer festgelegt.
Hast Du die Prüfung erfolgreich absolviert, erhältst Du einen vorläufigen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung (BF 17). Je nachdem, wie Du Dich beim Antrag entschieden hast, wird Dir der Führerschein zugeschickt oder Du musst ihn in der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Wenn Du Dich dafür entschieden hast den Führerschein abzuholen, dann bekommst du nur eine Prüfbestätigung, mit der du zwar auch fahren darfst; allerdings befristet. Deinen Führerschein solltest du also unverzüglich abholen.
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen wiederholt werden. Die Prüfgebühr wird in diesem Fall erneut fällig.